Artikel 1 — Gegenstand und Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Helvet Manager (nachfolgend «der Anbieter») und seinen Kunden (nachfolgend «der Kunde») im Rahmen der Bereitstellung der Verwaltungssoftware im SaaS-Modus, zugänglich über manager.helvetmanager.ch. Gemäss art. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald der Kunde sein Konto aktiviert. Die vorliegenden AGB sind integraler Bestandteil des Vertrags im Sinne von art. 100 OR. Bei Widersprüchen mit allfälligen Bedingungen des Kunden haben die vorliegenden AGB Vorrang.

Artikel 2 — Abonnement, Laufzeit und Kündigung

2.1 Das Abonnement wird für eine Mindestdauer von 3 Monaten ab dem Datum der Kontoaktivierung abgeschlossen. Während dieser Erstlaufzeit kann das Abonnement nicht gekündigt werden, gemäss art. 404 Abs. 2 OR betreffend befristete Aufträge.

2.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Monat zu Monat. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von 1 Monat auf Ende eines Kalendermonats kündigen, per E-Mail an info@helvetmanager.ch.

2.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag bei schwerwiegender Verletzung der vorliegenden AGB durch den Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere bei Nichtzahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten (art. 107 OR), bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung des Dienstes oder bei Gefährdung der Infrastruktur.

2.4 Im Falle einer Kündigung hat der Kunde 30 Tage nach dem effektiven Vertragsende Zeit, seine Daten zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten endgültig gelöscht.

Artikel 3 — Preise, Rechnungsstellung und MWST

3.1 Die Abonnementpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ohne Mehrwertsteuer (MWST). Die MWST zum gesetzlich gültigen Satz (derzeit 8.1% für elektronische Dienstleistungen gemäss art. 25 Abs. 1 MWSTG) wird dem Rechnungsbetrag hinzugefügt.

3.2 Das Abonnement wird monatlich im Voraus am ersten Tag jedes Monats in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden im QR-Rechnungsformat gemäss den Schweizer Normen (Swiss QR-bill) ausgestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig (art. 75 OR).

3.3 Bei Zahlungsverzug wird der Kunde gemäss art. 102 OR in Verzug gesetzt. Verzugszinsen von 5% pro Jahr (art. 104 Abs. 1 OR) werden von Rechts wegen erhoben. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zum Dienst nach einer erfolglos gebliebenen Mahnung von 10 Tagen zu sperren.

3.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Tarife mit einer Frist von 30 Tagen zu ändern. Der Kunde wird per E-Mail informiert. Bei Nichteinverstanden kann der Kunde sein Abonnement auf Ende des laufenden Monats kündigen.

Artikel 4 — Haftungsbeschränkung und -ausschluss

4.1 Die Plattform Helvet Manager wird «wie besehen» und «nach Verfügbarkeit» bereitgestellt. Der Anbieter garantiert keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Dienstes. Gemäss art. 97 OR ist die Haftung des Anbieters auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

4.2 In keinem Fall haften der Anbieter, seine Geschäftsführer, Mitarbeitenden, Subunternehmer oder Dienstleister für direkte, indirekte, zufällige, besondere, strafende oder Folgeschäden, einschliesslich aber nicht beschränkt auf:

4.3 Die Gesamthaftung des Anbieters, gleich aus welchem Grund, ist auf den Betrag der vom Kunden in den letzten 3 Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis tatsächlich bezahlten Abonnements beschränkt, gemäss den Grundsätzen von art. 43 OR.

4.4 Der Kunde anerkennt, dass die Software ein Hilfsmittel für die Geschäftsführung ist und in keinem Fall die Beratung durch eine Fachperson (Treuhand, Buchhalter, Steuerberater) ersetzt. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Überprüfung und Richtigkeit der eingegebenen Daten und der generierten Dokumente.

Artikel 5 — Verzicht auf Rechtsbehelfe und Gewährleistungsausschluss

5.1 Der Kunde verzichtet ausdrücklich, im Rahmen des nach schweizerischem Recht Zulässigen (art. 100 Abs. 1 OR), auf jede Klage, Forderung oder Rechtsmittel gegen den Anbieter bei Fehlfunktionen der Plattform, Datenverlust oder -veränderung, Dienstunterbrechung oder jedem anderen technischen Vorfall.

5.2 Der Anbieter schliesst jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bezüglich Zuverlässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der Software für einen bestimmten Zweck aus. Insbesondere werden die Module für Buchhaltung, MWST und Rechnungsstellung als Hilfsmittel bereitgestellt und begründen keine Haftung des Anbieters bei steuerlichen oder buchhalterischen Fehlern.

5.3 Die Nutzung der Plattform gilt als vollständige Annahme dieser Verzichtsklausel. Diese Klausel gilt nicht bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters (art. 100 Abs. 1 OR).

Artikel 6 — Daten, Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Die Daten des Kunden werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet, in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum, betrieben von Infomaniak SA. Es erfolgt keine Datenübermittlung ins Ausland, gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) und seiner Verordnung (DSV).

6.2 Der Anbieter verpflichtet sich, die Daten des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten oder zu teilen, ausser bei gesetzlicher Verpflichtung (art. 13 DSG). Die Daten werden ausschliesslich im Rahmen der Diensterbringung bearbeitet.

6.3 Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Veränderung (art. 8 DSG): SSL/TLS-Verschlüsselung, JWT-Authentifizierung, Datenisolierung pro Unternehmen, tägliche Sicherungskopien.

6.4 Der Kunde bleibt verantwortlich für die Bearbeitung der personenbezogenen Daten, die er in die Plattform eingibt, im Sinne des DSG. Der Anbieter handelt als Auftragsbearbeiter (art. 9 DSG). Der Kunde ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen.

6.5 Der Kunde hat ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht bezüglich seiner Daten gemäss art. 25 bis 29 DSG. Jede Anfrage kann an info@helvetmanager.ch gerichtet werden.

Artikel 7 — Steuern und Buchhaltung

7.1 Die in Helvet Manager integrierten Funktionen für QR-Rechnungsstellung, Buchhaltung und MWST-Abrechnung sind darauf ausgelegt, den geltenden Schweizer Normen zu entsprechen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG, SR 641.20), der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV, SR 641.201) und den Weisungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

7.2 Der Anbieter garantiert jedoch nicht die absolute Richtigkeit der MWST-Berechnungen, der automatischen Buchungen oder der von der Plattform generierten Steuerdokumente. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Überprüfung seiner steuerlichen Pflichten und die Konformität seiner Buchhaltung, gemäss art. 957 bis 964 OR (Buchführungspflicht) und art. 70 MWSTG (Verantwortung des Steuerpflichtigen).

7.3 Der Anbieter ersetzt in keinem Fall eine Treuhandgesellschaft, einen Buchhalter oder einen Steuerberater. Der Kunde wird aufgefordert, seine MWST-Abrechnungen und Jahresabschlüsse vor der Einreichung bei den Steuerbehörden durch eine qualifizierte Fachperson überprüfen zu lassen.

7.4 Der Anbieter lehnt jede Haftung für Sanktionen, Bussen, Steuernachforderungen oder Verzugszinsen ab, die aus buchhalterischen oder steuerlichen Fehlern resultieren, unabhängig davon, ob diese auf eine Fehlfunktion der Software, eine fehlerhafte Eingabe des Kunden oder eine noch nicht implementierte Gesetzesänderung zurückzuführen sind.

Artikel 8 — Massgeschneiderte Module und spezifische Entwicklungen

8.1 Der Anbieter bietet die Entwicklung individueller Module (nachfolgend «Massgeschneiderte Module») an, die an die spezifischen Bedürfnisse des Kunden angepasst sind, wie Branchenkataloge, Kontrollformulare, Drittanbieter-Integrationen oder massgeschneiderte Berichte.

8.2 Massgeschneiderte Module sind Gegenstand einer separaten Offerte, die nach Analyse der Kundenbedürfnisse erstellt wird. Die Offerte legt den funktionalen Umfang, die geschätzte Lieferfrist und den Pauschalpreis fest. Die Entwicklung beginnt erst nach schriftlicher Annahme der Offerte durch den Kunden.

8.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bleiben Massgeschneiderte Module geistiges Eigentum des Anbieters (art. 10 URG). Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen seines Abonnements. Der Anbieter behält sich das Recht vor, ähnliche Funktionen anderen Kunden anzubieten.

8.4 Wartung und Aktualisierungen der Massgeschneiderten Module sind im laufenden Abonnement enthalten, sofern in der Offerte nicht anders festgelegt. Bei Kündigung des Abonnements endet der Zugang zu den Massgeschneiderten Modulen gleichzeitig.

Artikel 9 — Geistiges Eigentum

9.1 Die Software Helvet Manager, ihr Quellcode, ihre Benutzeroberfläche, ihre Dokumentation und sämtliche grafischen Elemente sind ausschliessliches Eigentum des Anbieters und durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG, SR 231.1) geschützt.

9.2 Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer seines Abonnements. Jede Vervielfältigung, Änderung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder kommerzielle Verwertung der Software ist streng verboten (art. 10 URG).

9.3 Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben sein Eigentum. Der Anbieter erhebt keinen Eigentumsanspruch auf die Inhalte des Kunden.

Artikel 10 — Höhere Gewalt und Verfügbarkeit

10.1 Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen bei höherer Gewalt im Sinne von art. 119 OR, insbesondere: Naturkatastrophen, Internetausfälle, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen, Pandemien, bewaffnete Konflikte oder Ausfälle von Drittanbietern.

10.2 Der Anbieter ist bestrebt, eine jährliche Verfügbarkeit des Dienstes von 99% zu gewährleisten, ohne geplante Wartungsarbeiten. Geplante Wartungsarbeiten werden mit angemessener Frist angekündigt. Der Anbieter garantiert jedoch kein spezifisches Service Level Agreement (SLA), es sei denn, eine schriftliche Vereinbarung liegt vor.

Artikel 11 — Änderung der Bedingungen

11.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

11.2 Wenn der Kunde die neuen Bedingungen nicht akzeptiert, kann er sein Abonnement vor deren Inkrafttreten kündigen. Die weitere Nutzung des Dienstes nach Inkrafttreten der neuen AGB gilt als stillschweigende Annahme.

Artikel 12 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts (CISG).

12.2 Jede Streitigkeit aus der Nutzung der Plattform oder der Auslegung der vorliegenden AGB wird der ausschliesslichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Waadt, Schweiz, unterworfen (art. 17 ZPO). Der Erfüllungsort und der Betreibungsort für Kunden mit Sitz in der Schweiz ist der Sitz des Anbieters.

12.3 Vor jedem Gerichtsverfahren verpflichten sich die Parteien, innerhalb von 30 Tagen ab schriftlicher Mitteilung der Streitigkeit eine gütliche Lösung zu suchen.

Artikel 13 — Schlussbestimmungen

13.1 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB für nichtig oder undurchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich gültig und anwendbar (art. 20 Abs. 2 OR).

13.2 Gesamte Vereinbarung: Die vorliegenden AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen jede frühere mündliche oder schriftliche Absprache zum Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung.

13.3 Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters abtreten.

13.4 Mitteilungen: Jede Mitteilung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist per E-Mail an info@helvetmanager.ch zu richten. E-Mail-Mitteilungen gelten am darauffolgenden Werktag als empfangen.

Mit der Nutzung von Helvet Manager akzeptieren Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit. Die vorliegenden AGB unterstehen dem schweizerischen Recht. Referenzgesetze: Obligationenrecht (OR, SR 220), Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG, SR 641.20), Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG, SR 231.1), Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272).